Förderungen Badsanierung Steiermark

Die Firma InnSAN ist Ihr kompetenter Partner für Bad- und Wohnraumsanierungen in der Steiermark. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Wohnung oder Ihr Wohnhaus barrierefrei und altengerecht zu gestalten und dabei von den Förderungen für Badsanierungen des Landes Steiermark zu profitieren. In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige rund um die Förderungsbedingungen und -voraussetzungen sowie die Förderungshöhe. Ausschlaggebend hierfür ist die Förderrichtlinie des Landes Steiermark.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderungen des Landes Steiermark gelten ausschließlich für Wohnungen und Wohnhäuser, nicht jedoch für Wohnheime. Ziel der Förderung ist die Schaffung von barrierefreien und altengerechten Wohnverhältnissen. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs: Hierzu zählen unter anderem die Entfernung von Stufen und Schwellen bei Wohnungs- und Hauseingangstüren, die Automatisierung von Wohnungs- und Hauseingangstüren sowie die Errichtung von Rampen, Hebehilfen und Treppenschrägaufzügen.
  • Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen: Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigungen sowie bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für Rollstühle, Rollatoren und Ähnliches werden hier gefördert.
  • Schaffung von barrierefreien Sanitärräumen (Bad/WC): Förderungswürdig sind bodenebene Duschen mit fest installiertem Duschsitz, altengerechte Badewannentüren, barrierefreie Badewannen sowie WC-Schalen mit Haltegriff und unterfahrbare Waschtische.

Förderungsbedingungen und -voraussetzungen

Um eine Förderung für eine Badsanierung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt muss vorliegen und die Wohnungen müssen ständig mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die Baumaßnahmen müssen kostensparend ausgeführt werden und dürfen nur von entsprechend gewerberechtlich befugten Firmen durchgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen und es müssen entsprechende Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt werden.

Eine Förderung kann erst ab einer anerkannten förderbaren Kostensumme von 3.000 Euro gewährt werden. Einzelne Maßnahmen sind förderbar, eine durchgehende Barrierefreiheit ist jedoch keine Förderungsvoraussetzung. Die Vorgaben der ÖNORM B 1600 müssen nur im Falle einer Komplettsanierung des Sanitärraums eingehalten werden.

Förderungshöhe

Die Förderungshöhe beträgt 30 % der anerkannten Kosten und wird als einmaliger Förderungsbeitrag an die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen. Die maximal förderbaren Kosten je Wohnung sind auf 30.000 Euro begrenzt.

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Rupert Fruhmann

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